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Mitteilung des Schulleiters

Regelungen zum Schulbetrieb in der Woche nach den Osterferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte

aller Stufen und Klassen des Erasmus-Gymnasiums,


in diesem Brief informiere ich euch/Sie über die Regelungen zum Schulbetrieb in der Woche nach den Osterferien.

Grundlage dieser Regelungen ist die Schulmail vom 08.04.2021, aus der ich auszugsweise zitieren werde.

Grundsätzlich gilt für die kommende Woche:

1. Der Unterricht der Stufen 5-EF findet – gemäß den bekannten Regeln – vollumfänglich in Distanz statt.

2. Der Unterricht der Stufen Q1 und Q2 findet in Präsenz statt. Eine Information zu den Unterrichtsräumen (analog zur Situation im Februar) erfolgt in Kürze durch Herrn Matzigkeit.

3. Am Präsenzunterricht teilnehmen kann nur, wer wöchentlich an zwei Coronaselbsttests teilnimmt.

(„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“)


Damit die beiden aufgezeigten Wege zu synchronisieren sind, werden verbindliche Testtage vordefiniert:

Q1: Mo – Do jeweils in der 1. Stunde (GK-Schienen)

Hinweis: Wer laut Stundenplan nicht zur 1. Stunde Unterricht hat, findet sich bis 8:30 Uhr in der Mensa ein und nimmt an Einzeltischen Platz. Für diese Schülergruppe findet die Testierung hier statt. 


Q2: Mo – Do jeweils in der 2. Stunde (LK-Schienen)


Am Präsenzunterricht teilnehmen kann also nur, wer sich entweder an diesen beiden Tagen in der Schule einem Selbsttest unterzieht oder zu diesem Zeitpunkt einen negativen Bürgertest (s.o.) vorzeigt. Wer einen Testtermin versäumt hat, schreibt die Stufenleitung an um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Begründete Anträge auf Freistellung vom Präsenzunterricht können bei der Schulleitung eingereicht werden – „ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht“.

4. Sonderregelung Q2: Die Abiturprüfungen beginnen planmäßig am 23. April. Wie bereits kommuniziert, konzentriert sich der Unterricht der Q2 in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturfächer, was zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. 

5. Distanzunterricht aus der Schule heraus: Die Schülerinnen und Schüler, die vor den Osterferien am Distanzunterricht aus der Schule heraus teilgenommen haben, sollen dies auch weiterhin.

6. Notbetreuung: Für die Stufen 5 und 6 ist weiterhin die Notbetreuung geöffnet. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular im Anhang (erneut) aus und senden Sie dieses an die Adresse des Sekretariates (erasgym@grevenbroich.de) oder geben Sie es Ihrem Kind am Montag zur Abgabe im Sekretariat mit.

7. Ich erinnere und mahne an die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass Ansammlungen (in den Phasen von Freistunden sowie vor und nach dem Unterricht) sowohl innerhalb des Schulgebäudes als auch auf dem gesamten Schulgelände zu vermeiden sind oder umgekehrt der Sicherheitsabstand stets zu wahren ist. 

8. Wie der Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 am Erasmus-Gymnasium verläuft, ist noch unklar. Bitte richtet euch/richten Sie sich darauf ein, dass ich darüber erst zum Ende der Woche hin informieren kann.


Mit freundlichem Gruß

Dr. Michael Collel

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