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Mitteilung des Schulleiters

Informationen zum Einsatz von Selbsttests in Corona-Zeiten

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


in dieser Mitteilung informiere ich Sie über den Einsatz von Selbsttests am Erasmus-Gymnasium.


Ich möchte vorwegschicken, dass im Moment des Verfassens noch keine Selbsttests in der Schule eingetroffen sind. Es ist aber seitens des Ministeriums das Ziel ausgegeben worden, vor den Osterferien Selbsttests an den weiterführenden Schulen flächendeckend durchzuführen, insbesondere um die in dieser Zeit gewonnene Erfahrungen in die geplanten Testierungen nach den Osterferien einfließen zu lassen.


1. Welcher Test wird verwendet?

Bei dem Test handelt es sich um einen sogenannten PoC-Test der Firma Roche. Dieser Schnelltest kann innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher muss nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.


2. Wann und wo wird getestet?

Die Testungen finden (sobald verfügbar und nach Instruktion der Lehrkräfte) jeweils zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde in den Klassen oder Kursräumen mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Der genaue Plan folgt.


3. Wie läuft die Testung ab?

Die Tests finden unmittelbar im Anschluss an die morgendliche Handhygiene statt. Während der Testung wird auf ausreichend Belüftung sowie den notwendigen Abstand geachtet. Je nach Gruppengröße wird gestaffelt vorgegangen.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von der sorgfältigen Probenentnahme abhängig. Insbesondere jüngere Kinder werden bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt. Allerdings dürfen die Lehrkräfte keine Hilfestellungen bei der Durchführung der Testungen übernehmen. Die Testergebnisse liegen nach 15-30 Minuten vor. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, wird das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert. Nach der Testierung erfolgt erneut eine Handdesinfektion.

Die offizielle Kurzanleitung nebst Gebrauchsanweisung des Herstellers und Ergebnisinterpretation finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


4. Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

 Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Der/Die betroffene Schüler*in verlässt den Unterricht. Die Schule informiert die Eltern und spricht ab, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt werden muss/kann oder aus der Schule abgeholt werden muss/kann. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, wird ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.


5. Wer muss bei einem positiven Testergebnis noch in Quarantäne?

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.


6. Muss sich mein Kind testen?

Nein. Die Testung ist freiwillig. Eine Nicht-Testung hat KEINE juristischen oder schulischen Konsequenzen.

Mit den Testungen soll neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufgebaut werden. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern.

Dies bedeutet konkret: Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – NICHT möchten, dass Ihr Kind in der Schule den Selbsttest durchführt, dann haben Sie folgende zwei Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen:

a) Im Vorfeld: Einzeiler per Mail an das Sekretariat (Hiermit lege ich, „Elternname“ Widerspruch dagegen ein, dass mein unter 18-jähriges Kind „Kindname“ in der Schule einen COVID-19-Selbsttest vornimmt.) oder ausgefülltes Formular (siehe Anhang).

b) Am Tage der Testung: Gleichlautender Einzeiler mit Unterschrift in Papierform zur Abgabe an die Lehrkraft oder ausgefülltes Formular (siehe Anhang).


Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern. Behaupten Schülerinnen und Schüler das Vorliegen eines elterlichen Widerspruchs und kann dies aus Zeitgründen nicht überprüft werden, wird die Testung ebenfalls nicht durchgeführt.


7. Was passiert mit den Tests und den Resultaten?

Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack bereitgestellt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen. Ein positiver Test-Kit verfärbt sich nach gewisser Zeit und wird dadurch wertlos; er kann auch gefahrlos mit entsorgt werden.


Um Daten für die Weiterentwicklung der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewinnen, ist es von großer Bedeutung, die Testungen zu dokumentieren. Jede Schule erfasst daher die Testungen nach den unten aufgeführten Maßgaben. Dabei werden an dieser Stelle in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben. Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs:


Datum der Testdurchführung / Angabe der Klasse oder des Kurses / Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler / Anzahl der ausgegebenen Selbsttests / Anzahl der positiven Testergebnisse / Namen der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf. Sie kann auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.


8. Darf sich mein Kind noch einem Selbsttest unterziehen, auch wenn es gemäß Zuteilung im Wechselunterricht keinen Präsenzunterricht mehr hat?

Grundsätzlich ja.

Zum Ablauf: Wer keine Möglichkeit zum Selbsttest hatte, diesen aber vornehmen möchte, meldet sich bis Montag, den 22.03. im Sekretariat. Je nach Bedarf werden für die nächste Woche ein oder mehrere Sammeltermine organisiert, an denen diese vorangemeldeten Schülerinnen und Schüler den Selbsttest in der Schule durchführen können.

Insbesondere hierbei gilt aber die bekannte Regel: Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen dürfen die Schule nicht betreten.


Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass das Erasmus-Gymnasium zur Aus- und Durchführung dieser Maßnahme im Rahmen des Wechselunterrichtes verpflichtet ist.


Mit freundlichem Gruß


Dr. M. Collel


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