Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz
Ab dem 02. November 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in dieser Mail teile ich euch / Ihnen die aktuelle Corona-Verordnung des Ministeriums mit.
Ab dem 2. November gilt:
- für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Dies gilt auch im Silentium. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler aber nicht an einem festen Sitzplatz (suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn), besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal der Entfall der Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Außerdem entfällt die Maskenpflicht bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
- für die Gremien der Schulmitwirkung die bisherigen Regelung, die sich an der Coronaschutzverordnung orientiert, fort.
- für den Aufenthalt im Außenbereich der Schule auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Es ist seitens des Ministeriums vorgesehen, die Quarantäneentscheidungen zukünftig auf folgenden Grundlagen zu treffen:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung" von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. M. Collel