Verfahren bei Positivtestungen mit dem Corona-Virus

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebe Kolleginnen und Kollegen,


nachdem wir in diesem noch jungen Schuljahr bereits die ersten Erfahrungen mit positiv Getesteten und den sich anschließenden Abläufen und diesen zugrundeliegenden Bestimmungen und Bedingungen gemacht haben, möchte ich euch/Sie nachfolgend über die rechtliche Situation, ein Verfahrensproblem und unsere interne Verfahrensweise informieren.


1. Rechtliche Situation


Eine (durch einen positiven PCR-Test nachgewiesene) Infektion mit dem Corona-Virus hat für die/den Betroffene/n, sofern er nicht geimpft ist, immer die Konsequenz der 14-tägigen Quarantäne. Dies trifft auch auf alle nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler zu, die im Verlauf des Schultages unmittelbar neben, vor oder hinter jenem gesessen haben. Aus dieser Quarantäne kann sich die Gruppe der nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler NICHT durch negative PCR-Tests heraustesten. Die Folge: Nicht immunisierte Sitznachbarn werden bis zum Ablauf der Quarantänefrist per Verordnung nicht mehr zum Präsenzunterricht zugelassen. Dies entscheidet nicht die Schule, sondern das Gesundheitsamt.


2. Verfahrensproblem


Häufig erfährt das Gesundheitsamt erst NACH der Schule, dass es sich bei der/dem Betroffenen um eine/n Schüler/in des Erasmus-Gymnasiums handelt. Der operative Ablauf sieht nun folgende Kette vor: Information der Schule durch das Gesundheitsamt – Aufforderung zur Einreichung diverser Unterlagen (Klassenlisten, Stundenpläne, Sitzordnungen, Stellungnahmen) – Sammlung dieser Unterlagen – Übersendung – Analyse des Gesundheitsamtes – Rücksprache mit dem Schulleiter – Versendung der Quarantäneverordnungen an die Schule – Isolieren der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Es liegt auf der Hand, dass diese Vorgehensweise zwar dem Prinzip der schülerscharfen Isolierung und der Rechtsverbindlichkeit folgt, aber auch wertvolle Zeit in Anspruch nimmt, die unwiederbringlich verstreicht. Dieses Verfahren ist der Schule durch das Gesundheitsamt vorgegeben.


3.Interne Verfahrensweise


Ab der nächsten Woche werden wir folgendermaßen verfahren:

a) Im Falle eines positiven Selbsttests in der Schule oder bei Symptomen macht die/der Schüler/in einen PCR-Test. Hierbei ist es irrelevant, ob eine Immunisierung bereits vorliegt oder nicht. – Dies umzusetzen ist die Aufgabe der Eltern.

b) Im Falle eines positiven PCR-Tests werden alle nicht-immunisierten Schülerinnen und Schüler, die in unmittelbarer Umgebung der/des Betroffenen gesessen haben, sofort informiert und vorsorglich in Distanz unterrichtet. - Dies umzusetzen ist die Aufgabe von Schule.

c) Diese Schülerinnen und Schüler gehen dann entweder in die (später) von dem Gesundheitsamt tatsächlich festgesetzte Quarantäne über oder dürfen nach erfolgter Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wieder zur Schule kommen. – Diese Entscheidung trifft das Gesundheitsamt.


Wir hoffen mit diesem Verfahren „vor das Problem“ vermeidbarer Ansteckungen zu kommen. In diesem Zusammenhang weise ich bereits jetzt darauf hin, dass am 09.09.2021 im Erasmus-Gymnasium eine großangelegte (freiwillige!) Impfaktion für ALLE Schülerinnen und Schüler (ab dem 12. Lebensjahr) ALLER weiterführenden Schulen durchgeführt wird. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.


Mit freundlichem Gruß


Dr. M. Collel

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