Testverfahren ab dem 02. März 2022

Liebe Schüler:innen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


ab Mittwoch, 02. März, ändert sich das Testverfahren erneut. Es gelten dann wieder die Bedingungen der Zeit vor den Weihnachtsferien.


Das bedeutet:

  • es müssen nur noch nicht immunisierte Personen (geimpft oder genesen) getestet werden. Der Nachweis hierüber oder alternativ über einen Bürgertest ist tagesaktuell vorzulegen. Als Impfnachweis reicht die aussagekräftige Kopie des Impfausweises
  • da von einer Booster-Impfung nicht die Rede ist und zugleich von der Rückkehr zu den Bedingungen vor den Weihnachtsferien gesprochen wird, gilt bereits eine zweimalige Impfung als Immunisierung
  • unabhängig davon steht allen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und weiteren in der Schule beschäftigten Personen die Möglichkeit einer freiwilligen Testung offen
  • der aktuelle Testrhythmus (Mo, Mi, Fr) bleibt bestehen.


Auch alles Weitere (Masken etc.) bleibt einstweilen wie gehabt.

......................................................................................................................................................


Der Transparenz halber hier die uns betreffenden Ausführungen des Ministeriums im Original:


  1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der oben dargestellten Entwicklung ist dies nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

  2. Testungen von Lehrkräften und weiteren Beschäftigten Auch die Pflicht zur (häuslichen) Durchführung von wöchentlich drei Antigen-Selbsttests für Lehrkräfte sowie weitere Beschäftigte, die immunisiert sind, fällt damit weg. Unberührt davon bleibt die im Bundes-Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung aller nicht immunisierten Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten, an Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder alternativ den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.


Viele Grüße,

Dr. Michael Collel

Schulleiter

von erasmus.de 20. Mai 2026
Die Schulgemeinschaft des Erasmus-Gymnasiums trauert um ihren ehemaligen Lehrer und Kollegen Wolfgang Wefer.
von T. Krewer 13. Mai 2026
Über 100 Schüler:innen von acht Europaschulen aus dem Rhein-Kreis feierten gemeinsam den Europatag im Forum der Sparkasse in Neuss.
von S. Bucher 7. Mai 2026
Dienstag, 12.05.2026, 10:20h (große Pause) Gemeinsames Singen der Europahymne auf dem Schulhof
von M. Klein 28. April 2026
Am 29.5.2026 gastiert das Theaterensemble „Halber Apfel“ mit seinem Stück „Kulturclash im Wohnzimmer“ am Erasmus-Gymnasium.
von N. Fleer 23. April 2026
Unsere U14- und U16-Teams traten beim Schwimmwettkampf in Neuss gegen starke Konkurrenz an und überzeugten mit Teamgeist und tollen Leistungen.
von E. Cwik 23. April 2026
Gemeinsam das Erasmus-Gymnasium stärken.
von erasmus.de 15. April 2026
Am 15. April 1861 wurde die Höhere Bürgerschule zu Grevenbroich gegründet, das heutige Erasmus-Gymnasium. Herzlichen Glückwunsch!
von A. Kocaman 13. April 2026
Erneuter Erfolg für unsere Schülerinnen.
von T. Krewer 12. April 2026
Über 80 Schüler:innen des Erasmus-Gymnasiums besuchten die Gedenkstätte in Auschwitz.
27. März 2026
Öffnungszeiten des Sekretariats während der Osterferien Vom 30. März bis einschließlich 08. April 2026 bleibt das Sekretariat geschlossen. An folgenden Tagen ist das Sekretariat geöffnet: Donnerstag, 09.04.2026 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag, 10.04.2026 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Schöne Osterferien!
Mehr anzeigen