Mitteilung des Schulleiters

Schulunterricht nach den Herbstferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


das Kollegium des Erasmus-Gymnasium freut sich darauf, euch nach den Herbstferien - hoffentlich erholt - wiederzusehen.

In dieser Mail möchte ich euch mitteilen, was die Vorgabe des Ministeriums, so lange wie vertretbar Präsenzunterricht zu ermöglichen, für euch bedeutet:


1. Ihr kommt zur Schule nur dann, wenn ihr keine Krankheitssymptome habt.

2. Auf dem gesamten Schulgelände, also auch überall im Gebäude, so auch in den Klassen und auf den Sitzplätzen, herrscht für jede Person bis zu den Weihnachtsferien generell Maskenpflicht. Bitte führt auch immer mindestens eine Ersatzmaske mit euch. In den vergangenen Wochen ist der limitierte Vorrat an Masken im Sekretariat stark geschrumpft. Wer keine Maske mit sich führt und keine Ersatzmaske erhalten kann, muss das Schulgelände wieder verlassen.

Ausnahmen der Regel 2: Eine Maske muss nicht getragen werden

- im Sportunterricht

- in Prüfungssituationen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist

- in Pausenzeiten beim Verzehr von Speisen und Getränken, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist (Außengelände) oder der Verzehr auf festen Plätzen in der Mensa oder im Klassenraum stattfindet. In diesem Zusammenhang erinnere ich nochmals daran, dass der Verzehr von Speisen oder Getränken ausschließlich an den genannten Orten stattfinden darf.

- von Lehrern, wenn es die Unterrichtssituation erfordert und der Mindestabstand nicht unterschritten wird.

3. Da sowohl in den Pausen als auch während der Unterrichtszeit (ca. alle 20 Minuten) gelüftet wird, achtet ihr bitte auf ausreichend warme Bekleidung.

4. Nach Unterrichtsschluss verlasst ihr bitte umgehend das Schulgelände. Vermeidet generell Ansammlungen und engen Kontakt, insbesondere im Schulgebäude, aber auch auf dem Schulhof und vor dem Eingangsbereich.


Aus meinen Erfahrungen mit dem Gesundheitsamt kann ich nur betonen, wie wichtig die Einhaltung dieser Regeln ist. Die seitens des Gesundheitsamtes vorzunehmende Bestimmung, welche Schülerinnen und Schüler bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müssen, ist immer abhängig von der Beantwortung dieser zwei Fragen:

1. Wurde durchgehend von allen Kontaktpersonen eine Maske getragen?

2. Wer saß wann in unmittelbarer Nähe zu der positiv getesteten Person?


Das bedeutet: Ihr alle könnt jeden Tag einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, euch und andere zu schützen und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Die hierzu nötige, solidarische Kraftanstrengung sollte es uns allen wert sein.


Mit freundlichem Gruß


Dr. Michael Collel

20. Juli 2026
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