Corona-Update

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und Covid-19


Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 26.01.2023

Information des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen


Liebe Eltern,


wie bereits durch die Medien kommuniziert wurde, laufen zum 31. Januar 2023 die Coronaverordnungen aus. Welche Folgen das für den Schulbetrieb hat, wird in dem beigefügten Informationsschreiben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt. 


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Michael Collel

Schulleiter


Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 30.09.2022
Brief der Ministerin Feller an die Eltern


Liebe Erziehungsberechtigte,


anbei finden Sie den Brief vom 29. September 2022 der Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Dorothee Feller, zum Thema Corona- und Energiesparmaßnahmen an Schulen.


Weiterhin haben wir Ihnen das aktualisierte Handlungskonzept beigefügt.


Wir bitten um Kenntnisnahme.


Freundliche Grüße,


Dr. Michael Collel

Schulleiter



Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 09.08.2022
Elterninfo: Relevante Punkte des Handlungskonzeptes Corona


Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

ich hoffe sehr, dass alle Erasmus-Familien eine erholsame Ferienzeit genießen konnten.

Im Vorgriff auf den Elternbrief, der den Schülerinnen und Schülern am Mittwoch mitgegeben wird, möchte ich noch vor dem Schulstart über relevante Punkte des "Handlungskonzeptes Corona" informieren, welches vom Ministerium ausgearbeitet wurde und - zum genaueren Studium - vollständig auf der Homepage hinterlegt ist.

1. Testungen: Am 1. Schultag werden allen Schülerinnen und Schülern ein Angebot zur Selbsttestung erhalten. Ferner erhalten alle Schülerinnen und Schüler 5 Selbsttests zur häuslichen, anlassbezogenen Testierung. Diese Bevorratung wird monatlich aufgefüllt. Ab dem 2. Schultag werden in der Schule anlassbezogene Testungen dann durchgeführt, wenn Schülerinnen und Schüler Krankheitssymptome aufweisen. Auf diesen Test wird verzichtet, wenn eine schriftliche Bestätigung (etwa durch Journaleintrag oder Begleitschreiben) vorliegt, dass ein Test mit negativem Resultat am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause durchgeführt wurde. Nur bei offenkundiger, deutlicher Verschlechterung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt hier eine erneute Testung in der Schule. Eine Reihentestung findet also nicht mehr statt.

Grundsätzlich aber gilt: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.

2. Das Tragen einer (medizinischen oder FFP-2-) Maske wird in der Schule empfohlen. In den öffentlichen Verkehrswegen ist das Tragen einer Maske Pflicht.

3. Umgang mit positiven Testergebnissen: Die verpflichtende, unverzügliche Isolation kann frühestens nach 5 Tagen und nur mit einem negativen „Bürgertest“ beendet werden. Ohne diese Form der Freistellung dauert die Isolation grundsätzlich 10 Tage.

4. Fahrten, Exkursionen und Austausche werden grundsätzlich geplant und sollen nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der jeweiligen Infektionslage stattfinden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Handlungskonzept Corona, welches ebenfalls auf der Schulhomepage veröffentlicht ist.


Beste Grüße,

Dr. Michael Collel

Schulleiter


Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 04.08.2022
Briefe der Ministerin Feller an die Eltern und Schüler:innen Nordrhein-Westfalens


Liebe volljährige Schüler:innen, liebe Erziehungsberechtigte,


die neue Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Dorothee Feller, richtet in den beigefügten Briefen das Wort an Sie hinsichtlich des erarbeiteten Corona-Handlungskonzeptes zum Schulstart 2022-23.


Weiterhin haben wir Ihnen das thematisierte Handlungskonzept beigefügt.


Wir bitten um Kenntnisnahme.


Freundliche Grüße,


Dr. Michael Collel

Schulleiter



Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 25.04.2022
Corona-Regeln nach den Osterferien


Liebe Schülerinnen und Schüler,


nach den Osterferien gelten folgende - zum Teil bereits kommunizierte - Regelungen:

  1. Die Maskenplicht entfällt. Das freiwillige Tragen von Masken ist gestattet.
  2. Die (anlasslosen) Selbsttests entfallen. - Unabhängig vom Ende der anlasslosen Testungen gilt: Sind bei einem/r Schüler/in Erkältungssymptome feststellbar, wird der/die Schüler/in ins Sekretariat geschickt, wo er/sie sich unter Aufsicht testet. Im Falle eines positiven Ergebnisses gelten (bis auf Weiteres) die gleichen Regeln wie bisher.
  3. Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5-7 gehen am Ende der Pausen selbstständig in den Unterricht.
  4. Toilettenbesuche sollen nach Möglichkeit in den Pausen stattfinden.
  5. Der Eingang an der Röntgenstraße wird erst um 7:45 Uhr geöffnet (der Mensaeingang ist ab 7:30 Uhr geöffnet).


Einen guten Schulstart wünscht

Dr. M. Collel



Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 21.03.2022
Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz


Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

das Ministerium für Schule und Bildung hat über nachstehende Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen informiert. Sofern es "keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt", gilt:

 

  1. Die Maskenpflicht gilt - auf dem gesamten Schulgelände, so auch überall im Schulgebäude - verbindlich nur noch bis zum 02. April 2022. Danach ist der Gebrauch der Maske für alle Personen freiwillig.
  2. Die schulischen Testungen (Mo, Mi, Fr) werden nur noch bis zum 08. April fortgesetzt.

 

Fazit: Bereits in der Woche vor den Osterferien entfällt die Maskenpflicht; nach den Osterferien finden keine Selbsttests mehr statt.

 

Umgekehrt steht es jeder Person frei weiterhin eine Maske zu tragen. Mit Blick auf die aktuell sehr hohe Infizierungsrate ist die Maske noch immer der sicherste Schutz gegen eine Infektion. Selbst wenn sich in den meisten Fällen milde Verläufe ergeben, wollen wir die Infektionszahlen an unserer Schule geringhalten, damit es nicht zu Klassenschließungen oder sogar zu einer Schulschließung kommt.

Daher empfehlen wir (vorerst) auch weiterhin das Tragen der Maske. 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Dr. Michael Collel



Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 24.02.2022

Testverfahren ab dem 02. März 2022


Liebe Schüler:innen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


ab Mittwoch, 02. März, ändert sich das Testverfahren erneut. Es gelten dann wieder die Bedingungen der Zeit vor den Weihnachtsferien.


Das bedeutet:

  • es müssen nur noch nicht immunisierte Personen (geimpft oder genesen) getestet werden. Der Nachweis hierüber oder alternativ über einen Bürgertest ist tagesaktuell vorzulegen. Als Impfnachweis reicht die aussagekräftige Kopie des Impfausweises
  • da von einer Booster-Impfung nicht die Rede ist und zugleich von der Rückkehr zu den Bedingungen vor den Weihnachtsferien gesprochen wird, gilt bereits eine zweimalige Impfung als Immunisierung
  • unabhängig davon steht allen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und weiteren in der Schule beschäftigten Personen die Möglichkeit einer freiwilligen Testung offen
  • der aktuelle Testrhythmus (Mo, Mi, Fr) bleibt bestehen.


Auch alles Weitere (Masken etc.) bleibt einstweilen wie gehabt.

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Der Transparenz halber hier die uns betreffenden Ausführungen des Ministeriums im Original:


  1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der oben dargestellten Entwicklung ist dies nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

  2. Testungen von Lehrkräften und weiteren Beschäftigten Auch die Pflicht zur (häuslichen) Durchführung von wöchentlich drei Antigen-Selbsttests für Lehrkräfte sowie weitere Beschäftigte, die immunisiert sind, fällt damit weg. Unberührt davon bleibt die im Bundes-Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung aller nicht immunisierten Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten, an Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder alternativ den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.


Viele Grüße,

Dr. Michael Collel

Schulleiter



Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 02.11.2021
Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz


Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


in dieser Mail teile ich euch / Ihnen die aktuelle Corona-Verordnung des Ministeriums mit.


Ab dem 2. November gilt:


  • für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Dies gilt auch im Silentium. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler aber nicht an einem festen Sitzplatz (suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn), besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

  • für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal der Entfall der Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Außerdem entfällt die Maskenpflicht bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.


  • für die Gremien der Schulmitwirkung die bisherigen Regelung, die sich an der Coronaschutzverordnung orientiert, fort.


  • für den Aufenthalt im Außenbereich der Schule auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.


Es ist seitens des Ministeriums vorgesehen, die Quarantäneentscheidungen zukünftig auf folgenden Grundlagen zu treffen:


Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.


Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung" von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. M. Collel



Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 16.09.2021
Elterninfo: Wenn mein Kind zu Hause erkrankt


Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


auf der Schulpflegschaftssitzung gab es aus der Elternschaft Rückfragen, wie im Falle einer Erkrankung des Kindes (z.B. einer Erkältung) vorgegangen werden muss. In der heutigen, sich stets wandelnden Corona-Welt, ist diese Unsicherheit verständlich und wir möchten Ihnen gerne helfen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Daher haben wir Ihnen oben ein Schaubild des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, an welchem Sie sich zukünftig orientieren können.


Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber bei Unsicherheiten jederzeit telefonisch oder per Mail zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß


Dr. M. Collel

Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 10.09.2021
Neuregelungen zur Quarantäne und Testungen


Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,


mit diesem Schreiben möchte ich Sie und euch u. a. über Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testungen informieren.


Ab sofort gilt:

Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, wird auf Veranlassung des Gesundheitsamtes in Quarantäne geschickt, und zwar für die Dauer, die das Gesundheitsamt festlegt.

Kontaktpersonen (Sitznachbarn etc.) werden im Regelfall nicht mehr mit einer Quarantänemaßnahme bedacht. Sollte das Gesundheitsamt aus einem besonderen Umstand heraus dies dennoch anordnen, können diese Kontaktpersonen sich am 5. Tag der Quarantäne mit einem negativen PCR-Test oder einem qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest freitesten und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.


Ab dem 20. September gilt: In der Schule erfolgen nun 3 x wöchentlich Selbsttestungen, und zwar grundsätzlich am Mo/Mi/Fr zu Beginn der 1. Stunde.


Noch immer gelten (vorläufig):

Maskenpflicht im Schulgebäude

Selbsttestpflicht für nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler

Handdesinfektion beim Betreten des Gebäudes


Mit freundlichem Gruß


Dr. M. Collel


Aktuelle Mitteilung des stv. Schulleiters vom 01.09.2021
Impfungen für Schülerinnen und Schüler


Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Erziehungsberechtigte,


ergänzend zu dem allgemeinen Anschreiben des Rhein Kreises-Neuss, das Sie/ihr im Anhang finden/t, möchten wir Ihnen und euch auf diesem Wege weitere Informationen zu Organisation und Ablauf der  Impfung am 09. September  geben.


  • Die Impfung findet ab 13:15 Uhr statt. Innerhalb dieses Zeitraums sind für die einzelnen Schulen Zeiten vorgesehen, ab denen die Schüler*innen der betreffenden Schule geimpft werden können. Innerhalb dieser Zeitspanne ist der gewünschte Zeitpunkt der Impfung frei wählbar.
  • So findet die Impfung der Schüler*innen des Erasmus-Gymnasiums in der Zeit ab 13:15 Uhr statt. Geimpft wird in der Reihenfolge des Eintreffens.
  • Die Impfung wird im Bereich der Aula durchgeführt. Treff- und Sammelpunkt ist ein ausgeschilderter und zu diesem Zweck markierter Bereich, der über den Haupteingang an der Röntgenstraße zu erreichen ist. 
  • Eine Voranmeldung ist nicht vorgesehen. Auch aus diesem Grund werden sich Wartezeiten nicht vermeiden lassen, für die wir schon jetzt um Verständnis bitten. 
  • Nach der Impfaktion bietet die Mensa jeder Schülerin und jedem Schüler gratis ein Frozen-Joghurt an.
  • Die Mensa dient gleichzeitig als Aufenthaltsbereich, in dem jede(r) Geimpfte 15 Minuten im Anschluss an die Impfung wartet, um im sehr unwahrscheinlichen Fall einer allergischen Reaktion auf die Impfung ärztliche Unterstützung vor Ort zu erhalten. 

 

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:


  • Bei Schüler*innen bis einschließlich 15 Jahre eine von mindestens einem/r Erziehungsberechtigten unterschriebene  Einwilligungerklärung  in doppelter Ausführung. Gerne dürfen Sie als Erziehungsberechtigte(r) Ihr Kind auch persönlich begleiten.
  • Bei Schüler*innen ab dem 16. Lebensjahr reicht die Einwilligung der Schülerin / des Schülers. Auch diese ist in doppelter Ausfertigung mitzubringen. 
  • Ebenfalls in doppelter Ausfertigung mitzubringen ist das ausgefüllte Formular zur  Anamnese sowie das Aufklärungsmerkblatt.

 

Einwilligungserklärung und Anamnesebogen sowie ein Aufklärungsmerkblatt stehen auf dieser Webseite zum Download bereit (s.u.).


Am  30. September  findet die  Zweitimpfung  nach gleichem Verfahren statt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Reinders
(stv. Schulleiter)



Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 27.08.2021
Verfahren bei Positivtestungen mit dem Corona-Virus


Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebe Kolleginnen und Kollegen,


nachdem wir in diesem noch jungen Schuljahr bereits die ersten Erfahrungen mit positiv Getesteten und den sich anschließenden Abläufen und diesen zugrundeliegenden Bestimmungen und Bedingungen gemacht haben, möchte ich euch/Sie nachfolgend über die rechtliche Situation, ein Verfahrensproblem und unsere interne Verfahrensweise informieren.


1. Rechtliche Situation

Eine (durch einen positiven PCR-Test nachgewiesene) Infektion mit dem Corona-Virus hat für die/den Betroffene/n, sofern er nicht geimpft ist, immer die Konsequenz der 14-tägigen Quarantäne. Dies trifft auch auf alle nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler zu, die im Verlauf des Schultages unmittelbar neben, vor oder hinter jenem gesessen haben. Aus dieser Quarantäne kann sich die Gruppe der nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler NICHT durch negative PCR-Tests heraustesten. Die Folge: Nicht immunisierte Sitznachbarn werden bis zum Ablauf der Quarantänefrist per Verordnung nicht mehr zum Präsenzunterricht zugelassen. Dies entscheidet nicht die Schule, sondern das Gesundheitsamt.


2. Verfahrensproblem

Häufig erfährt das Gesundheitsamt erst NACH der Schule, dass es sich bei der/dem Betroffenen um eine/n Schüler/in des Erasmus-Gymnasiums handelt. Der operative Ablauf sieht nun folgende Kette vor: Information der Schule durch das Gesundheitsamt – Aufforderung zur Einreichung diverser Unterlagen (Klassenlisten, Stundenpläne, Sitzordnungen, Stellungnahmen) – Sammlung dieser Unterlagen – Übersendung – Analyse des Gesundheitsamtes – Rücksprache mit dem Schulleiter – Versendung der Quarantäneverordnungen an die Schule – Isolieren der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Es liegt auf der Hand, dass diese Vorgehensweise zwar dem Prinzip der schülerscharfen Isolierung und der Rechtsverbindlichkeit folgt, aber auch wertvolle Zeit in Anspruch nimmt, die unwiederbringlich verstreicht. Dieses Verfahren ist der Schule durch das Gesundheitsamt vorgegeben.


3.Interne Verfahrensweise

Ab der nächsten Woche werden wir folgendermaßen verfahren:

a) Im Falle eines positiven Selbsttests in der Schule oder bei Symptomen macht die/der Schüler/in einen PCR-Test. Hierbei ist es irrelevant, ob eine Immunisierung bereits vorliegt oder nicht. – Dies umzusetzen ist die Aufgabe der Eltern.

b) Im Falle eines positiven PCR-Tests werden alle nicht-immunisierten Schülerinnen und Schüler, die in unmittelbarer Umgebung der/des Betroffenen gesessen haben, sofort informiert und vorsorglich in Distanz unterrichtet. - Dies umzusetzen ist die Aufgabe von Schule.

c) Diese Schülerinnen und Schüler gehen dann entweder in die (später) von dem Gesundheitsamt tatsächlich festgesetzte Quarantäne über oder dürfen nach erfolgter Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wieder zur Schule kommen. – Diese Entscheidung trifft das Gesundheitsamt.


Wir hoffen mit diesem Verfahren „vor das Problem“ vermeidbarer Ansteckungen zu kommen. In diesem Zusammenhang weise ich bereits jetzt darauf hin, dass am 09.09.2021 im Erasmus-Gymnasium eine großangelegte (freiwillige!) Impfaktion für ALLE Schülerinnen und Schüler (ab dem 12. Lebensjahr) ALLER weiterführenden Schulen durchgeführt wird. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.


Mit freundlichem Gruß


Dr. M. Collel



Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 31.05.2021

Schulbetrieb ab dem 31.05.2021


Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

in diesem Schulleiterbrief möchte ich über den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 informieren. Zu einigen Punkten (z. B. Mensa) folgen zeitnah weitere Erläuterungen.

 

Das Ministerium teilte gestern in einem Schreiben mit, dass „ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht“ zurückkehren.

„Durchgängig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Schülerinnen und Schüler aller Stufen und Klassen aller Schulformen zeitgleich und uneingeschränkt Präsenzunterricht haben.

„Angepasst“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die bestehenden Hygienevorgaben weiterhin gelten (so das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht sowie die Verpflichtung aller Schülerinnen und Schüler und an der Schule Beschäftigten, sich zwei Mal pro Woche einem Antigen-Selbsttest zu unterziehen).

 

Die vollumfängliche Rückkehr in den reinen, vollständigen Präsenzunterricht hat folgende schulorganisatorische Konsequenzen:

  1. Das Betreuungsangebot der Übermittagsbetreuung wird wiederaufgenommen.
  2. Die „Notbetreuung“ entfällt.
  3. Die Mensa nimmt ab dem 07.06. den Betrieb wieder auf. Das entsprechende coronaschutzkonforme Konzept folgt.

 

Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben folgende Veranstaltungen ermöglicht:

  1. Standardelemente der Beruflichen Orientierung/Potenzialanalyse
  2. Besuch außerschulischer Lernorte
  3. Abschlussfeiern

 

Anmerkungen:

  1. Da ab dem 31. Mai 2021 die Schulpflicht für alle Schülerinnen und Schüler wieder an den Präsenzunterricht gekoppelt ist, findet grundsätzlich kein Distanzunterricht mehr statt.
  2. Sollte der Inzidenzwert im Rhein-Kreis Neuss in Zukunft die Zahl 100 überschreiten, gilt erneut und solange Wechselunterricht, bis der Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten worden ist. Am übernächsten Tag dieser 5-Tage-Unterschreitungskette findet dann wieder Präsenzunterricht für alle statt. Dieser Zeitpunkt muss nicht unbedingt mit dem Wochenbeginn zusammenfallen. In beiden Fällen (Über- und Unterschreitung) werden Sie zeitnah informiert. Bitte beachten Sie regelmäßig die Bekanntmachungen auf der Homepage.

 

Mit dieser Entwicklung gewinnen wir eine Normalität zurück, die das Ministerium aufgrund eines als tragfähig angesehenen Gesamtkonzeptes (verpflichtende Selbsttestungen, verbindliche Hygienestandards, sinkende Inzidenzwerte, steigende Verimpfungen) für verantwortbar hält.

 

Ich bin zuversichtlich, dass wir – mit Ihrer und eurer Solidarität, Disziplin und Geduld - auch die letzte Phase dieses Pandemie-Schuljahres geordnet abwickeln können. Lasst uns auch diese letzten Schritte noch gemeinsam tun.

 

Dr. Michael Collel


Aktuelle Mitteilung des Schulleiters vom 09.04.2021


Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte

aller Stufen und Klassen des Erasmus-Gymnasiums,


in diesem Brief informiere ich euch/Sie über die Regelungen zum Schulbetrieb in der Woche nach den Osterferien.

Grundlage dieser Regelungen ist die Schulmail vom 08.04.2021, aus der ich auszugsweise zitieren werde.

Grundsätzlich gilt für die kommende Woche:

1. Der Unterricht der Stufen 5-EF findet – gemäß den bekannten Regeln – vollumfänglich in Distanz statt.

2. Der Unterricht der Stufen Q1 und Q2 findet in Präsenz statt. Eine Information zu den Unterrichtsräumen (analog zur Situation im Februar) erfolgt in Kürze durch Herrn Matzigkeit.

3. Am Präsenzunterricht teilnehmen kann nur, wer wöchentlich an zwei Coronaselbsttests teilnimmt.

(„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“)


Damit die beiden aufgezeigten Wege zu synchronisieren sind, werden verbindliche Testtage vordefiniert:

Q1: Mo – Do jeweils in der 1. Stunde (GK-Schienen)

Hinweis: Wer laut Stundenplan nicht zur 1. Stunde Unterricht hat, findet sich bis 8:30 Uhr in der Mensa ein und nimmt an Einzeltischen Platz. Für diese Schülergruppe findet die Testierung hier statt.


Q2: Mo – Do jeweils in der 2. Stunde (LK-Schienen)


Am Präsenzunterricht teilnehmen kann also nur, wer sich entweder an diesen beiden Tagen in der Schule einem Selbsttest unterzieht oder zu diesem Zeitpunkt einen negativen Bürgertest (s.o.) vorzeigt. Wer einen Testtermin versäumt hat, schreibt die Stufenleitung an um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Begründete Anträge auf Freistellung vom Präsenzunterricht können bei der Schulleitung eingereicht werden – „ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht“.

4. Sonderregelung Q2: Die Abiturprüfungen beginnen planmäßig am 23. April. Wie bereits kommuniziert, konzentriert sich der Unterricht der Q2 in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturfächer, was zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen.

5. Distanzunterricht aus der Schule heraus: Die Schülerinnen und Schüler, die vor den Osterferien am Distanzunterricht aus der Schule heraus teilgenommen haben, sollen dies auch weiterhin.

6. Notbetreuung: Für die Stufen 5 und 6 ist weiterhin die Notbetreuung geöffnet. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular im Anhang (erneut) aus und senden Sie dieses an die Adresse des Sekretariates (erasgym@grevenbroich.de) oder geben Sie es Ihrem Kind am Montag zur Abgabe im Sekretariat mit.

7. Ich erinnere und mahne an die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass Ansammlungen (in den Phasen von Freistunden sowie vor und nach dem Unterricht) sowohl innerhalb des Schulgebäudes als auch auf dem gesamten Schulgelände zu vermeiden sind oder umgekehrt der Sicherheitsabstand stets zu wahren ist. 

8. Wie der Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 am Erasmus-Gymnasium verläuft, ist noch unklar. Bitte richtet euch/richten Sie sich darauf ein, dass ich darüber erst zum Ende der Woche hin informieren kann.


Mit freundlichem Gruß

Dr. Michael Collel


Mitteilung des Schulleiters vom 16.03.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


in dieser Mitteilung informiere ich Sie über den Einsatz von Selbsttests am Erasmus-Gymnasium.

Ich möchte vorwegschicken, dass im Moment des Verfassens noch keine Selbsttests in der Schule eingetroffen sind. Es ist aber seitens des Ministeriums das Ziel ausgegeben worden, vor den Osterferien Selbsttests an den weiterführenden Schulen flächendeckend durchzuführen, insbesondere um die in dieser Zeit gewonnene Erfahrungen in die geplanten Testierungen nach den Osterferien einfließen zu lassen.


1. Welcher Test wird verwendet?

Bei dem Test handelt es sich um einen sogenannten PoC-Test der Firma Roche. Dieser Schnelltest kann innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher muss nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.


2. Wann und wo wird getestet?

Die Testungen finden (sobald verfügbar und nach Instruktion der Lehrkräfte) jeweils zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde in den Klassen oder Kursräumen mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Der genaue Plan folgt.


3. Wie läuft die Testung ab?

Die Tests finden unmittelbar im Anschluss an die morgendliche Handhygiene statt. Während der Testung wird auf ausreichend Belüftung sowie den notwendigen Abstand geachtet. Je nach Gruppengröße wird gestaffelt vorgegangen.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von der sorgfältigen Probenentnahme abhängig. Insbesondere jüngere Kinder werden bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt. Allerdings dürfen die Lehrkräfte keine Hilfestellungen bei der Durchführung der Testungen übernehmen. Die Testergebnisse liegen nach 15-30 Minuten vor. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, wird das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert. Nach der Testierung erfolgt erneut eine Handdesinfektion.

Die offizielle Kurzanleitung nebst Gebrauchsanweisung des Herstellers und Ergebnisinterpretation finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


4. Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

 Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Der/Die betroffene Schüler*in verlässt den Unterricht. Die Schule informiert die Eltern und spricht ab, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt werden muss/kann oder aus der Schule abgeholt werden muss/kann. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, wird ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.


5. Wer muss bei einem positiven Testergebnis noch in Quarantäne?

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.


6. Muss sich mein Kind testen?

Nein. Die Testung ist freiwillig. Eine Nicht-Testung hat KEINE juristischen oder schulischen Konsequenzen.

Mit den Testungen soll neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufgebaut werden. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern.

Dies bedeutet konkret: Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – NICHT möchten, dass Ihr Kind in der Schule den Selbsttest durchführt, dann haben Sie folgende zwei Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen:

a) Im Vorfeld: Einzeiler per Mail an das Sekretariat (Hiermit lege ich, „Elternname“ Widerspruch dagegen ein, dass mein unter 18-jähriges Kind „Kindname“ in der Schule einen COVID-19-Selbsttest vornimmt.) oder ausgefülltes Formular (siehe Anhang).

b) Am Tage der Testung: Gleichlautender Einzeiler mit Unterschrift in Papierform zur Abgabe an die Lehrkraft oder ausgefülltes Formular (siehe Anhang).

Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern. Behaupten Schülerinnen und Schüler das Vorliegen eines elterlichen Widerspruchs und kann dies aus Zeitgründen nicht überprüft werden, wird die Testung ebenfalls nicht durchgeführt.


7. Was passiert mit den Tests und den Resultaten?

Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack bereitgestellt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen. Ein positiver Test-Kit verfärbt sich nach gewisser Zeit und wird dadurch wertlos; er kann auch gefahrlos mit entsorgt werden.

Um Daten für die Weiterentwicklung der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewinnen, ist es von großer Bedeutung, die Testungen zu dokumentieren. Jede Schule erfasst daher die Testungen nach den unten aufgeführten Maßgaben. Dabei werden an dieser Stelle in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben. Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs:

Datum der Testdurchführung / Angabe der Klasse oder des Kurses / Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler / Anzahl der ausgegebenen Selbsttests / Anzahl der positiven Testergebnisse / Namen der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf. Sie kann auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.


8. Darf sich mein Kind noch einem Selbsttest unterziehen, auch wenn es gemäß Zuteilung im Wechselunterricht keinen Präsenzunterricht mehr hat?

Grundsätzlich ja.

Zum Ablauf: Wer keine Möglichkeit zum Selbsttest hatte, diesen aber vornehmen möchte, meldet sich bis Montag, den 22.03. im Sekretariat. Je nach Bedarf werden für die nächste Woche ein oder mehrere Sammeltermine organisiert, an denen diese vorangemeldeten Schülerinnen und Schüler den Selbsttest in der Schule durchführen können.

Insbesondere hierbei gilt aber die bekannte Regel: Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen dürfen die Schule nicht betreten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass das Erasmus-Gymnasium zur Aus- und Durchführung dieser Maßnahme im Rahmen des Wechselunterrichtes verpflichtet ist.



Mit freundlichem Gruß

Dr. M. Collel


Mitteilung des Schulleiters vom 11.03.2021


Liebe Eltern

aller Stufen und Klassen des Erasmus-Gymnasiums,

 

in diesem Brief informiere ich Sie über die Regelungen zum Schulbetrieb in den zwei Wochen vom 15.03.2021 bis zu den Osterferien. Da es mir wichtig ist, dass Sie die Begründungszusammenhänge für die Entscheidungen kennen und nachvollziehen können, wird dieser Brief etwas länger. Das dem Plan zugrunde liegende Konzept wurde am vergangenen Freitag von der Schulleitung entwickelt, am Montag mit der erweiterten Schulleitungsrunde, den SV-Schülern und den Schulpflegschaftsvorsitzenden besprochen und in der gestrigen Lehrerkonferenz sowie im Eilausschuss der Schulkonferenz vorgestellt.

 

Zunächst zu dem nüchternen Plan:

Die Stufen Q1 und Q2, die bereits durchgehend (also ohne Wechselunterricht) den Präsenzunterricht besuchen, tun dies auch weiterhin so bis zu den Osterferien.  Vom Wechselunterricht sind also nur die Stufen 5-EF betroffen. Für diese Stufen ist ein A/B-Wochenmodell vorgesehen. Dies bedeutet, dass alle Klassen und Kurse geteilt werden. Die erste Schülerhälfte kommt in der A-Woche, die zweite Schülerhälfte in der B-Woche. Hierbei werden den Wochentagen (Mo-Fr) Stufen zugeordnet, so dass sich folgende Aufteilung ergibt:

 

A Woche:

Montag: Stufen 5/9

Dienstag: Stufe 7

Mittwoch: Stufe 8

Donnerstag: Stufe 6

Freitag: Stufe EF

 

B Woche:

Montag: Stufen 5/9

Dienstag: Stufe 7

Mittwoch: Stufe 8

Donnerstag: Stufe 6

Freitag: Stufe EF


Dies bedeutet, dass (Ausnahmen, siehe 5.) jede Schülerin und jeder Schüler in diesen beiden Wochen insgesamt genau 1x in den Präsenzunterricht kommt. Alle Präsenztage enden um 13.00 Uhr. An den restlichen 8 Tagen nehmen die Schülerinnen und Schüler – wie gewohnt – am Distanzunterricht teil. Die Mittagsbetreuung der KJA für die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6 kann an den Präsenztagen dieser Stufen besucht werden.

Die Zuteilung erfolgt nach dem Alphabet. Wer genau in welcher Woche kommt, erfahren die Schülerinnen und Schüler zeitnah von ihren Klassenlehrern. An dem Präsenztag findet Unterricht gemäß Stundenplan statt. Die Daheimgebliebenen bearbeiten im Aufgabenmodul hinterlegte Aufgaben.

 

An dieser Stelle ist bei all jenen, die dem Präsenzunterricht entgegengefiebert haben, die Enttäuschung bestimmt groß. Es stellen sich Ihnen berechtigte Fragen, wie etwa:

- Wo ist da der Sinn?

- Warum bietet das Erasmus-Gymnasium nicht, wie andere Schulen auch, mehr Unterrichtstage im Wechselunterricht an?

- Wie können die Schülerinnen und Schüler so auf Klassenarbeiten und Klausuren vorbereitet werden?

- Und was passiert nach den Osterferien?

 

Diese Fragen möchte ich nun beantworten:

Die Entscheidung, genau dieses Konzept durchzuführen, beruht auf folgenden schulinternen Rahmenbedingungen und Entscheidungen, die von allen Gremien getragen werden:


1. Jede Unterrichtsstunde wird am Erasmus-Gymnasium aktuell gemäß Stundenplan in Distanz unterrichtet. Dies funktioniert an unserer Schule insgesamt sehr gut, so gut, dass wir durchgängig den nötigen Unterrichtsstoff vermittelt haben und sich keine großen Lücken auftun. Das ist ein sehr hohes Gut und unterscheidet uns von den meisten Schulen. Stattdessen bedeutet jeder Tag im Wechselunterricht für uns eine Unterbrechung der Unterrichtskontinuität und eine Verschlechterung der Unterrichtsqualität.


2. Die Stufen Q1 und Q2 werden aktuell komplett und dauerhaft gemäß Stundenplan in Präsenz unterrichtet, und zwar zur weitgehenden Einhaltung der Hygieneregeln in den größten zur Verfügung stehenden Räumen. Auch dies ist ein sehr hohes Gut, da diese Schülerinnen und Schüler auf die Abiturprüfungen vorbereitet werden sollen bzw. Qualifikationspunkte für ihre Abschlüsse sammeln müssen. Dabei hat die Note einer jeden einzelnen Klausur Auswirkungen auf die Gesamtnote im Abitur. Die Stufen Q1 und Q2 werden deswegen auch in der Planung der nächsten beiden Wochen bevorzugt. Dies bedeutet also, dass an jedem Schultag sogar drei/vier Stufen in der Schule sein werden, nämlich immer die Q1 und Q2 im Stammunterricht und 1-2 weitere Stufen im Wechselunterricht.


3. Die Räumlichkeiten am Erasmus-Gymnasium sind begrenzt. Da die großen Räume den Schülerinnen und Schülern der Q1 und Q2 zugewiesen sind, bleiben nur noch mittelgroße und kleine Räume übrig. Wir haben uns aus Gründen des Infektionsschutzes dafür entschieden, jeder Klasse im Wechselunterricht grundsätzlich zwei benachbarte Räume zuzuweisen, damit der Lehrer hier im Sinne des Infektionsschutzes flexibel agieren kann. Ferner müssen wir weitere Räume für folgende Personengruppen vorhalten: Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung, Schülerinnen und Schüler, die aus der Schule heraus am Distanzunterricht teilnehmen, und Lehrerinnen und Lehrer, die nach oder vor ihrem Präsenzunterricht aus der Schule heraus Distanzunterricht erteilen.


4. Der Zweck der Schulöffnung in den nächsten zwei Wochen ist gemäß Erlass NICHT die Vorbereitung auf Leistungsüberprüfungen, sondern die Aufarbeitung von Erfahrungen und die Vorbereitung auf weitere Öffnungen nach den Osterferien. Es finden in den zwei Wochen im Präsenzunterricht also keine Klassenarbeiten/Klausuren oder mündlichen Prüfungen statt. Und auch in den zwei Wochen nach den Osterferien wird es keine Klassenarbeiten oder Klausuren geben.


5. Ausgenommen von der Regel, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur 1x in die Schule kommt, sind (neben den Schülerinnen und Schülern der Q1 und Q2) diejenigen, die von ihren Klassenlehrern für den dauerhaften Distanzunterricht aus der Schule heraus oder für den Präsenzunterricht in den beiden folgenden Wochen bestimmt werden. Mit dieser Maßnahme tragen wir dem Umstand Rechnung, dass an dem hochwertigen Distanzunterricht wenige Schülerinnen und Schüler nur unzureichend teilgenommen haben. Schülerinnen und Schüler, die zu dieser Präsenzgruppe gehören, sind zur Teilnahme verpflichtet. Diese – wenigen – Schülerinnen und Schüler werden bis Freitag von ihren Klassenlehrern über die Teilnahmepflicht informiert. 


6. Wie es nach den Osterferien mit dem Schulbetrieb weitergeht, kann niemand seriös vorhersagen. Ich kann an dieser Stelle aber etwas zur Leistungsbewertung und zu Klassenarbeiten und Klausuren sagen:

a) In allen Stufen wurde die Anzahl der schriftlichen Leistungsüberprüfungen im 2. Halbjahr auf 2 reduziert.

b) Um die für die Schülerinnen und Schüler anstrengende Phase zwischen den Osterferien und den Sommerferien zu entlasten, haben die Kolleginnen und Kollegen folgende Möglichkeiten: Ersetzen einer Klassenarbeit durch eine (klar und deutlich angekündigte) alternative Form der Leistungsüberprüfung auch schon vor den Osterferien im Distanzunterricht (ggf. Projektarbeiten, Testformate etc.); Ersetzen einer Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung (insbesondere in den Fremdsprachen); Reduzierung des zeitlichen und inhaltlichen Umfanges insbesondere der ersten Klassenarbeit; Reduzierung von Leistungsüberprüfungen in nicht-schriftlichen Fächern.

c) In diesem Schuljahr gelten - nach aktuellem Stand - gelockerte Versetzungsbedingungen (Schülerinnen und Schüler dürfen beispielsweise mehr Nachprüfungen machen). So ist es in diesem Jahr eigentlich auch nicht vorgesehen, dass Mahnungen („blaue Briefe“) verschickt werden. Dies führt rechtlich dazu, dass eine (1x) „nicht ausreichende Leistung“ bei der Versetzung nicht berücksichtigt wird. Wir halten es aber für unerlässlich, dass Sie über die Leistungsstände im Distanzunterricht sowie über drohende Defizite frühzeitig informiert werden. Daher werden die Kolleginnen und Kollegen nach den Osterferien die Schülerinnen und Schüler über den Leistungsstand in der sonstigen Mitarbeit informieren. Zusätzlich werden wir Mahnungen im Sinne der Transparenz verschicken, um Sie zu informieren, in welchen Fächern Ihr Kind Probleme hat. Diese sind dann ein wichtiger Gesprächsanlass für den noch festzulegenden Elternsprechtag. Kurz vor den Zeugnissen besprechen wir dann ganz individuell, in welchen Fällen ggf. eine Wiederholung des Schuljahres sinnvoll ist. Diese Wiederholung würde nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet werden, also nicht „zählen“.

 

In Kürze erhalten Ihre Kinder zwei weitere Mails, eine von ihren Klassenlehrern mit der konkreten Zuteilung des Präsenzunterrichtes und eine von mir mit der Erinnerung an Abläufe und Hygieneregeln.

Ich bin mir als Vater einer Tochter (Q1) und eines Sohnes (Stufe 8) absolut im Klaren darüber, wie wichtig und wünschenswert die Anreicherung der sozialen Kontakte im häufigeren Wechselunterricht wäre. Ebenso ist mir bewusst, dass ich den gesellschaftlichen Spalt zwischen den Befürwortern des Wechselunterrichtes und dessen Mahnern nicht werde kitten können. Beide Lager tragen berechtigte Argumente vor. Ich bin aber auch von der Sinnhaftigkeit und Tragfähigkeit unseres Konzeptes, das auf die nächsten zwei (!) Wochen ausgelegt ist, überzeugt, weil es die bisherigen schulischen Entscheidungen am Erasmus-Gymnasium konsequent weiterführt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren Kurs weiterhin unterstützen. Da, wo Sie ihn nicht verstehen oder teilen, bitte ich um dasjenige Vertrauen, das Sie uns auch schon mit der Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule entgegengebracht haben.

 

Herzlich

 

Dr. Michael Collel



Mitteilung des Schulleiters vom 17.02.2021


Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


wie angekündigt, möchte ich euch und Sie in dieser Mail über die Rückkehr in den Präsenzunterricht ab dem 22.02.2021 informieren.


1. Zuerst kehren nur die Stufen Q1 und Q2 ab dem 22.02. in den regulären Präsenzunterricht zurück. Der Unterricht erfolgt für alle Schülerinnen und Schüler gemäß Stundenplan, allerdings mit neuen, an den Kursgrößen orientierten Raumzuordnungen, die ab dem Wochenende über IServ abrufbar sind und zusätzlich während der Unterrichtstage an den Monitoren ausgewiesen werden.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist verpflichtend. Über Klausurtermine, den Q2-Unterricht nach den Osterferien sowie die Ausnahmeregelung im Sportunterricht informiert der Oberstufenkoordinator, Herr Hof, in einem gesonderten Schreiben.

2. Die Stufen 5-EF werden wie bisher im Distanzunterricht beschult. Eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ist seitens des Ministeriums vorgesehen, aber noch nicht terminiert. Aus den Schreiben des Ministeriums liest sich heraus, dass für die Stufen 5-8 die Anzahl der schriftlichen Leitungen im zweiten Halbjahr von 3 auf 2 reduziert wird. Grundsätzlich sollen alle Klassenarbeiten und Klausuren erst nach einer Präsenzphase geschrieben werden.

3. Die Möglichkeit zur Wahrnehmung der Notbetreuung und des Distanzunterrichtes aus der Schule heraus, bestehen fort.

Zusammenfassung aus Stufensicht:


Stufen 5-6: Distanzunterricht + Notbetreuung

Stufen 7-EF: Distanzunterricht

Stufen Q1/Q2: Präsenzunterricht (verpflichtend)


4. Das Hygienekonzept unserer Schule sieht in Absprache mit dem Schulträger folgende Maßnahmen vor: Die Lehrerinnen und Lehrer tragen FFP2-Masken. Die Schülerinnen und Schüler tragen auf dem gesamten Schulgelände ebenfalls Masken, idealer Weise auch FFP2 oder aber medizinische Masken. Alle sich im Gebäude bewegenden Personen desinfizieren ihre Hände beim Betreten/Verlassen des Gebäudes sowie beim Betreten der Mensa. Alle Unterrichtsräume und Gänge werden im Anschluss an den jeweiligen Unterrichtstag gereinigt und desinfiziert. Jeder Unterrichtsraum ist ausgestattet mit Desinfektionsmittel und Seifenspender sowie einem CO2-Melder. Die Tisch-/Sitzordnungen sind beizubehalten. Das Lüftungskonzept wird fortgesetzt.

5. In den Freistunden sowie in den regulären Pausen gibt es für die Schülerinnen und Schüler folgende Aufenthaltsmöglichkeiten: Die Mensa hat ab Montag geöffnet und bietet Verpflegung an. Unter Wahrung der bekannten Hygienestandards (Händedesinfektion, Registrierung auf den Tischprotokollen, Vermeidung von Gruppendurchmischungen) können hier Speisen und Getränke verzehrt werden. Auch Mittagessen wird unter Vorbehalt stabiler Bestellungen angeboten. Die Aula ist als Aufenthaltsbereich für die Schülerinnen und Schüler reserviert. Sie sind – auch hier in bekannter Weise –  für die Hygiene vor Ort verantwortlich.

6. Wer Krankheitssymptome entwickelt, bleibt zuhause. Es gelten die praktizierten Abmeldeverpflichtungen im Absenzfall sowie die Meldepflicht im Corona-Fall. Anträge auf Entbindung sowohl von der Maskenpflicht als auch der Präsenzbeschulung sind mit aussagekräftigen Attesten bei der Schulleitung einzureichen.


Ich bitte die gesamte Schulgemeinschaft um Unterstützung im besonnenen Umgang mit der Präsenzöffnung. Sobald sich eine neue verbindliche Sachlage ergibt, werden wir euch und Sie - wie in der Vergangenheit auch - zeitnah und seriös informieren.


Mit freundlichem Gruß


Dr. Michael Collel


Mitteilung des Schulleiters vom 15.12.2020


Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebes Erasmus-Team,


ich stelle in dieser Mitteilung noch einmal klar fest, dass für diese KOMPLETTE Schulwoche am Erasmus-Gymnasium nach wie vor folgende Regeln gelten:


1. Für Schülerinnen und Schüler der Stufen 8-Q2 findet - analog zum regulären Stundenplan - Distanzunterricht statt.

2. Für Schülerinnen und Schüler der Stufe 5-7 findet Präsenzunterricht statt. Auf Antrag der Eltern können diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls in den Distanzunterricht wechseln. Ein Wechsel zurück vom Distanzunterricht zum Präsenzunterricht ist nicht möglich.


Erklärung für die Stufen 5-7: Wir leben in einer Pandemie. Wenn Eltern dies bewerkstelligen können, sollten sie ihre Kinder zuhause behalten. Diese Kinder haben dadurch keinen schulischen Nachteil. Wer allerdings ein Betreuungsproblem hat oder dies aus anderen Gründen möchte, kann seine Kinder bis zum Freitag (18.12.2020) regulär zur Schule schicken. Der hier stattfindende Unterricht erfüllt also eine Betreuungsfunktion.


Mit freundlichem Gruß


M. Collel


Mitteilung des Schulleiters vom 11.12.2020


Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebes Erasmus-Team,


das Schulministerium NRW hat für den Unterricht ab dem 14. Dezember neue Regelungen festgelegt (siehe Homepage).

Für die Schülerinnen und Schüler des Erasmus-Gymnasiums gilt:


1. Für Schülerinnen und Schüler der Stufen 8-Q2 findet - analog zum regulären Stundenplan - Distanzunterricht statt. Es gelten die Bedingungen des Konzeptes zum digitalen Lernen (siehe Anhang). Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich zum Beginn der jeweiligen Stunde bei IServ bereitzuhalten. Die Lehrer sind verpflichtet die Anwesenheit zu überprüfen.


2. Für Schülerinnen und Schüler der Stufe 5-7 findet Präsenzunterricht statt. Auf Antrag der Eltern können diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls in den Distanzunterricht wechseln. Wenn dies von den Eltern gewünscht wird, muss bis Montag, den 14.12., eine Email an folgende Adresse geschickt werden: erasgym@grevenbroich.de

Die Schülerinnen und Schüler im digitalen Lernen sind verpflichtet, sich zum Beginn der jeweiligen Stunde bei IServ bereitzuhalten. Die Lehrer sind verpflichtet die Anwesenheit zu überprüfen. Ein Wechsel zurück vom Distanzunterricht zum Präsenzunterricht ist nicht möglich.


3. Zu den Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen:

a) Sekundarstufe I (Stufen 5-9): Die für die nächste Woche vorgesehenen Prüfungen entfallen. Sie werden ggf. nach den Ferien nachgeholt.

b) Sekundarstufe II (Stufen EF; Q1 und Q2): Die für die nächste Woche vorgesehenen Prüfungen finden laut Plan statt.

Informationen zu den "nachzuholenden" Arbeiten erfolgen nach den Weihnachtsferien.


4. Der erste Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien ist der 11.01.2020.


Mit freundlichem Gruß


M. Collel


Mitteilung des Schulleiters vom 22.10.2020


Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


das Kollegium des Erasmus-Gymnasium freut sich darauf, euch nach den Herbstferien - hoffentlich erholt - wiederzusehen.

In dieser Mail möchte ich euch mitteilen, was die Vorgabe des Ministeriums, so lange wie vertretbar Präsenzunterricht zu ermöglichen, für euch bedeutet:


1. Ihr kommt zur Schule nur dann, wenn ihr keine Krankheitssymptome habt.

2. Auf dem gesamten Schulgelände, also auch überall im Gebäude, so auch in den Klassen und auf den Sitzplätzen, herrscht für jede Person bis zu den Weihnachtsferien generell Maskenpflicht. Bitte führt auch immer mindestens eine Ersatzmaske mit euch. In den vergangenen Wochen ist der limitierte Vorrat an Masken im Sekretariat stark geschrumpft. Wer keine Maske mit sich führt und keine Ersatzmaske erhalten kann, muss das Schulgelände wieder verlassen.

Ausnahmen der Regel 2: Eine Maske muss nicht getragen werden

- im Sportunterricht

- in Prüfungssituationen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist

- in Pausenzeiten beim Verzehr von Speisen und Getränken, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist (Außengelände) oder der Verzehr auf festen Plätzen in der Mensa oder im Klassenraum stattfindet. In diesem Zusammenhang erinnere ich nochmals daran, dass der Verzehr von Speisen oder Getränken ausschließlich an den genannten Orten stattfinden darf.

- von Lehrern, wenn es die Unterrichtssituation erfordert und der Mindestabstand nicht unterschritten wird.

3. Da sowohl in den Pausen als auch während der Unterrichtszeit (ca. alle 20 Minuten) gelüftet wird, achtet ihr bitte auf ausreichend warme Bekleidung.

4. Nach Unterrichtsschluss verlasst ihr bitte umgehend das Schulgelände. Vermeidet generell Ansammlungen und engen Kontakt, insbesondere im Schulgebäude, aber auch auf dem Schulhof und vor dem Eingangsbereich.


Aus meinen Erfahrungen mit dem Gesundheitsamt kann ich nur betonen, wie wichtig die Einhaltung dieser Regeln ist. Die seitens des Gesundheitsamtes vorzunehmende Bestimmung, welche Schülerinnen und Schüler bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müssen, ist immer abhängig von der Beantwortung dieser zwei Fragen:

1. Wurde durchgehend von allen Kontaktpersonen eine Maske getragen?

2. Wer saß wann in unmittelbarer Nähe zu der positiv getesteten Person?


Das bedeutet: Ihr alle könnt jeden Tag einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, euch und andere zu schützen und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Die hierzu nötige, solidarische Kraftanstrengung sollte es uns allen wert sein.


Mit freundlichem Gruß


Dr. Michael Collel


Mitteilung des Schulleiters vom 2.09.2020


Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Erziehungsberechtigte und Eltern,


das Tragen einer Maske im Unterricht beruht seit dem 01.09.2020 auf Freiwilligkeit.

Kein Schüler kann gezwungen werden im Unterricht eine Maske zu tragen.


Ich möchte im Folgenden aber kurz darlegen, weshalb die Schulleitung weiterhin das Tragen einer Maske auch im Unterricht dringend empfiehlt:


Im Fall eines Coronanachweises bei einem Schüler / einer Schülerin spielt es für die Bewertung durch das Gesundheitsamt eine wesentliche Rolle, ob

a) die Schülerin / der Schüler selber

und

b) die Bezugsgruppe in der Schule

eine Maske getragen haben oder nicht.

Dies bedeutet konkret, dass Sitznachbar-, Kurs-, Klassen- und Stufen-Quarantänen ggf. vermeidbar sind, wenn im Unterricht Masken getragen werden.

Auch wenn die Schule aktuell an einem neuen Konzept zum "Digitalen Lernen" arbeitet, um im Fall des Distanzlernens die Abläufe zu optimieren, werden die meisten Schülerinnen und Schüler (insbesondere der Sekundarstufe II) den Präsenzunterricht klar bevorzugen.


Wen dieses Argument nicht überzeugt, möchte ich sehr bitten, zumindest in folgenden unterrichtlichen Situationen die Maske aufzusetzen:

1. Partner- oder gar Gruppenarbeitsphasen / naturwissenschaftliches Experimentieren

2. sonstige Unterrichtssituationen, in denen gesprochen wird (Ausnahmen wie gehabt: Referate / Lehrervorträge vor der Klasse unter Wahrung des Mindestabstandes)

3. Räume mit enger Sitzordnung (d.h. Räume mit Doppeltischen oder solche, wo die Tische unmittelbar nebeneinander stehen).


Eine - vereinzelt geforderte - Ausübung des Hausrechts oder eine Änderung der Hausordnung / ein Schulkonferenzbeschluss, die/der eine verbindliche Maskenpflicht herleitet, ist rechtlich nicht haltbar.

Auch Abstimmungen innerhalb von Klassen- und Kursverbänden können nicht verbindlich sein, da durch diese das Recht auf individuelle Entscheidungsfreiheit konterkariert und - gefühlter oder tatsächlicher - Druck auf "Abweichler" ausgeübt wird.


Insgesamt besehen möchte ich an dieser Stelle meine Freude über die Besonnenheit der Erasmus-Schülerschaft aussprechen.

Eure differenzierte Sicht und solidarische Haltung ist vorbildhaft!


Bestens

Dr. M. Collel


Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020


1. Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen(MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie - vor, während oder nach dem Unterricht - ihre Sitzplätze verlassen.


Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.*


In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum. Bei Konferenzen und Dienstbesprechungen ist der Verzicht auf eine MNB zulässig, wenn-mangels Mindestabstand-zumindest durch einen dokumentierten festen Sitzplan die besondere Rückverfolgbarkeit (§ 2a CoronaSchVO) gewährleistet ist. Darüberhinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.


Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.


10. Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen.


Im Bildungsportal steht ein Schaubild, zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist.


https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung


Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familienvoreiner Infektion zu schützen.


*Das Erasmus-Gymnasium wird die Bedingungen des Masken tragens mit den schulischen Gremien zeitnah erörtern und veröffentlichen. Bis dahin gilt die dringende Empfehlung, die Maske auch im Unterricht, insbesondere in sprechaktiven Phasen, in kleinen Räumen oder in enger Sitznachbarschaft weiterhin zu tragen.

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